Montag, 4. Januar 2010
Buchempfehlung
Es ist eine kleines prägnantes kurz gefasstes Buch „Alles Geld verdampft“ heißt der Titel Finanzkrise in der Weltrisikogesellschaft von dem Verfasser Jakob Arnoldi. Ich fand das orientierend und auch in dieser gedrängten Darstellung. Vor allem beschäftigt sich der Autor damit, dass in dieser modernen Finanzwirtschaft eine ganz eigenartige Bewirtschaftung der Zukunft stattfindet, also eine erwartete Wertschöpfung die eingespeist wird in das gegenwertige System und man sich in dieser Weise vollkommen neue Risiken einhandelt und er
Sonntag, 3. Januar 2010
Keynesianismus Teil I / II
Auf Anfrag von Stefan habe ich hier einmal den Keynesianismus auf politische Basis zur Schau gestellt.
Keynesianismus, auf J. M. Keynes zurückgehende Richtung der Wirtschaftspolitik.
Mit seinem Hauptwerk „The general theory of employment, interest and money”
(1936) gelangt es Keynes, die spätestens seit der Weltwirtschaftskrise 1929/32 existierende lange und hohe -> Arbeitslosigkeit als systemimmanent zu erklären: Der Zustand eines makroökon. Gleichgewichts könne ebenso bei Unterbeschäftigung wie auch bei Vollbeschäftigung bestehen, womit das Theorem der herrschenden neoklassischen Ökonomie, -> Gleichgewicht und gesellschaftl. Optimum, verstanden als Verwirklichung der maximal möglichen Produktion, stimmten immer überein, widerlegt sei. Dieser Nachweis führte Keynes zur Formulierung seiner zentralen wirtschaftspolit. Empfehlung. Wenn das reale Volkseinkommen und damit das Beschäftigungsniveau wegen der zu geringen priv. Nettoinvestitionen zu niedrig sind, wenn die Gewinnerwartungen durch Zins- und Geldmengenpolitik nicht optimistischer gestaltet werden können, bleibt nur ein Ausweg zur Wiederherstellung von Vollbeschäftigung: An die Stelle der priv. Unternehmen muss zeitweise und zur Wiederankurbelung der -> Staat als öff. Investor treten. Öff. Aufträge, die nicht aus laufenden Steuereinnahmen, sondern aus Kreditaufnahmen (-> Deficit spending und antizyklische Finanzpolitik) finanziert werden, müssen über ihren Multiplikatoreffekt die Vollbeschäftigung zu verwirklichen versuchen helfen. Nach dem II. Weltkrieg wurde die von Keynes gewollte Entscheidung für eine gesellschaftstheoretische Fundierung der Wirtschaftswiss. Von ihren dominierenden Vertretern dann durch die sog. Neoklassische Synthese wieder verwässert. Die markroökon. Theorie soll das zur Sicherstellung von Vollbeschäftigung notwendige fiskalpolit. Wissen bereitstellen, während die Strukturen der einzelnen Märkte weiterhin anhand der – nun allerdings verfeinerten und um Wachstumstheorie erweitern – neo- klassischen Theoriekomlexes analysiert werden, den Keynes ja gerade hatte ablösen wollen (-> Neoklassik)
Vom Europäischen Währungssystem (EWS I) bis zum Vertrag von Maastricht 1978-1993
Das 1979 eingeführte Europäische Währungssystem (-> EWS I/ EWS II (Europäisches Währungssystem)) markierte den Beginn einer verbesserten wirtschafts- und währungspolitischen Zusammenarbeit. Allerdings waren auch hier Großbritannien (bis 1990= und die neuen Mitglieder Spanien (bis 1989), Portugal (bis 1990= und Griechenland nicht beteiligt.
Das Ziel einer echten Währungsgemeinschaft wurde im Binnenmarkt-Programm der EG von 1985 (-> Weißbuch der EU zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes) ausgeklammert. Erst bei der Sitzung des Europäischen Rats am 27./28.8.1988 in Hannover wurde die Frage einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erneut aufgegriffen. Eine Kommission erarbeitet bis zum Sommer 1989 eine Studie zur Errichtung einer Währungsunion (Delors-Bericht), der einen Dreistufenplan vorsah:
· 1. Stufe: Stärkere Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedsländer; volle Teilnahme aller Mitgliedsländer am EWS und völlige Freiheit des Kapitalverkehrs;
· 2. Stufe: Einrichtung eines Europäischen Zentralbankensystems; schrittweise Übertragung nationaler Befugnisse auf Gemeinschaftsebene; Verringerung der -> Bandbreite der Wechselkurse.
· 3. Stufe: Übergang zur festen Wechselkursen; Ablösung der nationalen Währungen durch eine Gemeinschaftswährung und Ende der nationalen Souveränität in der Währungspolitik.
Nach den Beschlüssen der Madrider Gipfelkonferenz trat die erste Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zum 1.7.1990 in Kraft. Die notwendige enge Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik erfolgte über den zuständigen Ministerrat für Wirtschafts- und Finanzfragen (-> ECOFIN-Tat), durch die Kommission der EU und über den Ausschluss der Präsidenten der Zentralbanken (Rat der Notenbank-Gouverneure). Außerdem wurde ein System der multilateralen Überwachung zahlreicher volkswirtschaftlicher Daten vereinbart. -> Jahreswirtschaftsbericht der EU.
Am 15.12.1990 wurde parallel zur Regierungskonferenz für eine Politische Union auch eine Regierungskonferenz zur Verwirklichung der EWWU gestartet mit dem Ziel, die zweite Stufe (ab 1.1.1994) und dritte Stufe vorzubereiten entsprechend den Leitlinien des Europäischen Rats beim Sondergipfel in Rom 1990.
Die Ergebnisse der beiden Regierungskonferenzen fanden im „Vertrag über die -> Europäische Union (EU)“ vom Maastricht im Dezember 1991 (Inkrafttreten 1.11.1993) ihren erfolgreichsten Abschluss. Es war nunmehr sichergestellt, dass die angestrebte Politische Union und die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion eng miteinander verzahnt sind. Die Vorschläge des Delors-Berichts wurden konkretisiert.
Samstag, 2. Januar 2010
1. Der Europäische Währungsverbund 1972-1979
1972 wurde mit dem Europäischen Währungsverbund (Währungsschlange) ein Instrument geschaffen, mit dem die angestrebten Ziele erreicht werden sollten. Bedingt durch die Ölkrise 1973, wirtschaftspolitische Schwierigkeiten einzelner Staaten der EU, unterschiedliche -> Inflation usw. verließen jedoch nacheinander Großbritannien, Irland, Italien und Frankreich die Währungsschlange.
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
Bereits bei der Gründung der -> EG (Europäische Gemeinschaft) im Jahre 1957 hatten sich die sechs vertragsschließenden Staaten verpflichtet, ihre -> Wirtschaftspolitik abzustimmen und dabei bestimmte gemeinsame Ziele zu verfolgen. Die Folgezeit war jedoch gezeichnet von nach wie vor ausgeprägtem nationalstaatlichen Denken. Erst 1971 wurde ein neuer Anlauf genommen (Werner Plan), um in der EG bis 1980 eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zu errichten. Geplant war eine enge Koordinierung wirtschaftspolitischer Entscheidungen, ein europäisches Notenbanksystem und eine gemeinsame europäische Währung.
Grußwort zum Jahreswechsel 2009/2010
Liebe Leserinnen und Leser, das Jahr 2009 gehört seit gestern der Vergangenheit an. Jahresrückblicke in den Medien lass die vergangenen zwölf Monate und ihre „Höhepunkte“ Revue passieren; mit der Verteidigung von Barack Obama, mit den Wahlen zum Europaparlament und zum Bundestag, der Abwrackprämie und der Neuen Grippe, dem Aus für Arcandor und Quelle, und vielen anderen Themen, die das Jahr und die Berichterstattung prägten. 2009 war kein Jubeljahr, obwohl wir allen Grund zum Feiern hatten: Schließlich konnten wir auf das 60-jährige Bestehen der Bundesrepublik und auf das 20 Jahre Mauerfall zurückblicken. Aber: Unser Land feiert Geburtstag in einer schwierigen Zeit, schon allein, weil die Folgen der Finanzkriese unserer Wirtschaft nachhaltig schwächen und bedrohen.
Viele Familien haben es zu spüren bekommen, durch Kurzarbeit, durch Einbußen bei Lohn und Gehalt oder aber durch Arbeitslosigkeit, sie blicken mit Sorge auf das neue Jahr 2010. Das gilt auch für die Kommunen und den Landkreis, die Finanzkrise bescherte ihnen ein finanzielles Desaster, das es in diesem Ausmaß bisher noch gegeben hat.
Ein „Weiter so“ scheint kaum möglich. Dies zeigt beispielhaft die Diskussion um die Schullandschaft. Demokratie lebt eben auch vom „Streit“, von Meinungsunterschieden, vom Ringen um die richtige Entscheidung.
Ich bin der festen Überzeugung, dass man gerade in schwierigen Zeiten den Blick auf das Machbare werfen muss. Kommunen und Landkreis müssen weiterhin ab der richtigen Stelle mit Augenmaß investieren, das Erreichte zu erhalten suchen und die Zukunftsthemen in den Mittelpunkt rücken.
Vielleicht ist der Jahreswechsel auch für Sie Anlass, sich Ihrer persönlichen Erfolge, der für Sie wertvollen Dinge und der positiven Aspekte Ihres Lebens bewusst zu werden. Lassen Sie uns optimistisch in das neue Jahr gehen, für das ich Ihnen und Ihren Angehörigen Gesundheit, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen wünsche.
Teil III
• Die Abschaffung der -> Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren sowie aller sonstigen Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten;
• Eine gemeinsame -> Außenhandelspolitik;
• Ziel -> Europäischer Binnenmarkt, der durch Freizügigkeit und die Beseitigung von Hindernissen für den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist;
• Ein System, das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützt;
• Eine gemeinsame -> Agrarpolitik (->GAP) und Fischereipolitik;
• Eine gemeinsame -> Verkehrspolitik;
• Die Angleichung der innerstaatlichen Rechtvorschriften, soweit dies für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes erforderlich ist;
• Eine gemeinsame -> Sozialpolitik mit einem Europäischen Sozialfonds (-> Europäischer Sozialfonds);
• Eine gemeinsame -> Umweltpolitik;
• Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der -> Industrie in der Gemeinschaft;
• Die Förderung der Forschung und technologischen Entwicklung;
• Die Förderung der Errichtung des Ausbaus für -> Transeuropäischer Netze;
• Die Mitwirkung an der Förderung einer qualitativ anspruchsvollen Bildung und Ausbildung sowie an der Entfaltung des Kulturlebens in den Mitgliedstaaten;
• Die -> Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete;
• Maßnahmen in den Bereichen Energie, Verbraucherschutz, Katastrophenschutz und Fremdenverkehr.
Der Deutsche Bundestag hat das Vertragswerk zur Europäischen Union am 2.12.1992 ratifiziert. Dabei musste das Grundgesetz geändert werden. Ein neuer „Europa-Artikel“ (Artikel 23) wurde aufgenommen und die Europäische Union zum Staatsziel deklariert. Außerdem wurde die Mitspracherechte der Bundesländer an zukünftigen europäischen Gesetzen in die Verfassung aufgenommen und bedeutend erweitert. Der Bundesrat kann eine „Europa-Kammer“ bilden, deren Beschlüsse als die Beschlüsse des Bundesrates gelten (Artikel 52). Das kommunale Wahlrecht (Artikel 28) und die -> Europäische Zentralbank (EZU) (Artikel 88 EGV) wurde ins Grundgesetz aufgenommen.
Abonnieren
Posts (Atom)