Sonntag, 3. Januar 2010

Keynesianismus Teil I / II


                Auf Anfrag von Stefan habe ich hier einmal den Keynesianismus auf politische Basis zur Schau gestellt.


Keynesianismus, auf J. M. Keynes zurückgehende Richtung der Wirtschaftspolitik.
Mit seinem Hauptwerk „The general theory of employment, interest and money”
(1936) gelangt es Keynes, die spätestens seit der Weltwirtschaftskrise 1929/32 existierende lange und hohe -> Arbeitslosigkeit als systemimmanent zu erklären: Der Zustand eines makroökon. Gleichgewichts könne ebenso bei Unterbeschäftigung wie auch bei Vollbeschäftigung bestehen, womit das Theorem der herrschenden neoklassischen Ökonomie, -> Gleichgewicht und gesellschaftl. Optimum, verstanden als Verwirklichung der maximal möglichen Produktion, stimmten immer überein, widerlegt sei. Dieser Nachweis führte Keynes zur Formulierung seiner zentralen wirtschaftspolit. Empfehlung. Wenn das reale Volkseinkommen und damit das Beschäftigungsniveau wegen der zu geringen  priv. Nettoinvestitionen zu niedrig sind, wenn die Gewinnerwartungen durch Zins- und Geldmengenpolitik nicht optimistischer gestaltet werden können, bleibt nur ein Ausweg zur Wiederherstellung von Vollbeschäftigung: An die Stelle der priv. Unternehmen muss zeitweise und zur Wiederankurbelung der -> Staat als öff. Investor treten. Öff. Aufträge, die nicht aus laufenden Steuereinnahmen, sondern aus Kreditaufnahmen (-> Deficit spending und antizyklische Finanzpolitik) finanziert werden, müssen über ihren Multiplikatoreffekt die Vollbeschäftigung  zu verwirklichen  versuchen  helfen. Nach dem II. Weltkrieg wurde die von Keynes gewollte Entscheidung für eine gesellschaftstheoretische Fundierung der Wirtschaftswiss. Von ihren dominierenden Vertretern dann durch die sog. Neoklassische Synthese wieder verwässert. Die markroökon. Theorie soll das zur Sicherstellung von Vollbeschäftigung notwendige fiskalpolit. Wissen bereitstellen, während die Strukturen der einzelnen Märkte weiterhin anhand der – nun allerdings verfeinerten und um Wachstumstheorie erweitern – neo- klassischen Theoriekomlexes analysiert werden, den Keynes ja gerade hatte ablösen wollen (-> Neoklassik)

Vom Europäischen Währungssystem (EWS I) bis zum Vertrag von Maastricht 1978-1993


Das 1979 eingeführte Europäische Währungssystem (-> EWS I/ EWS II (Europäisches Währungssystem)) markierte den Beginn einer verbesserten wirtschafts- und währungspolitischen Zusammenarbeit. Allerdings waren auch hier Großbritannien (bis 1990= und die neuen Mitglieder Spanien (bis 1989), Portugal (bis 1990= und Griechenland nicht beteiligt.
Das Ziel einer echten Währungsgemeinschaft wurde im Binnenmarkt-Programm der EG von 1985 (-> Weißbuch der EU zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes) ausgeklammert. Erst bei der Sitzung des Europäischen Rats am 27./28.8.1988 in Hannover wurde die Frage einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erneut aufgegriffen. Eine Kommission erarbeitet bis zum Sommer 1989 eine Studie zur Errichtung einer Währungsunion (Delors-Bericht), der einen Dreistufenplan vorsah:

·     1. Stufe: Stärkere Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedsländer; volle Teilnahme aller Mitgliedsländer am EWS und völlige Freiheit des Kapitalverkehrs;

·     2. Stufe: Einrichtung eines Europäischen Zentralbankensystems; schrittweise Übertragung nationaler Befugnisse auf Gemeinschaftsebene; Verringerung der -> Bandbreite der Wechselkurse.

·     3. Stufe: Übergang zur festen Wechselkursen; Ablösung der nationalen Währungen durch eine Gemeinschaftswährung und Ende der nationalen Souveränität in der Währungspolitik.

Nach den Beschlüssen der Madrider Gipfelkonferenz trat die erste Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zum 1.7.1990 in Kraft. Die notwendige enge Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik erfolgte über den zuständigen Ministerrat für Wirtschafts- und Finanzfragen (-> ECOFIN-Tat), durch die Kommission der EU und über den Ausschluss der Präsidenten der Zentralbanken (Rat der Notenbank-Gouverneure). Außerdem wurde ein System der multilateralen Überwachung zahlreicher volkswirtschaftlicher Daten vereinbart. -> Jahreswirtschaftsbericht der EU.
Am 15.12.1990 wurde parallel zur Regierungskonferenz für eine Politische Union auch eine Regierungskonferenz zur Verwirklichung der EWWU gestartet mit dem Ziel, die zweite Stufe (ab 1.1.1994) und dritte Stufe vorzubereiten entsprechend den Leitlinien des Europäischen Rats beim Sondergipfel in Rom 1990.
Die Ergebnisse der beiden Regierungskonferenzen fanden im „Vertrag über die -> Europäische Union (EU)“ vom Maastricht im Dezember 1991 (Inkrafttreten 1.11.1993) ihren erfolgreichsten Abschluss. Es war nunmehr sichergestellt, dass die angestrebte Politische Union und die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion eng miteinander verzahnt sind. Die Vorschläge des Delors-Berichts wurden konkretisiert.