Mittwoch, 20. Januar 2010

EWS I/EWS II (Europäisches Währungssystem)

Das Europäische Währungssystem (EWS) wurde am 13.3.1979 durch eine Entschließung im Europäischen Rat vom 5.12.1978 als System fester, jedoch anpassungsfähiger Wechselkurse (-> Wechselkurs) eingeführt.
Das Ziel war die Schaffung einer Zone mit stabilen Währungen innerhalb der -> EG (Europäische Gemeinschaft) mit einem einheitlichen Währungsverbund. Es trat an die Stelle der seit 1972 praktizierten Europäischen Währungsschlange. Hauptelemente des EWS I waren:
- Die Europäische Währungseinheit (ECU) als Recheneinheit,
- ein Wechselkurs- und Interventionsmechanismus und
- ein umfassendes finanzielles Beistandssystem mit Kreditmechanismen.
Mit Inkrafttreten der 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (-> Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)) am 1.1.1999 wurde das EWS I für die teilnehmenden 11 Staaten durch die nun geltenden Regeln und der ECU durch den Euro ersetzt. -> Euro-Einführungsgesetze.
Für die 4 noch nicht beigetretenden Staaten Großbritannien, Schweden und Dänemark sowie für das zunächst noch wartende Griechenland („Pre-Ins“) wurde nach den Beschlüssen des Europäischen Rats am 13./14.12.1998 in Dublin mit dem EWS II ein Nachfolgesystem entwickelt. Es dient dem Ziel, allzu gro0e Schwankungen der Währungen dieser Länder zum Euro zu verhindern. Das EWS II gilt auch für die neuen Mitgliedstaaten, seit 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Diese können den Euro einführen, sofern sie die Maastricht-Kriterien erfüllen (vgl. hierzu -> Europäische Union (EU) – Osterweiterung). Die Teilnahme am EWS II ist nicht obligatorisch, jedoch Bedingung für einen Beitritt zur EWWU. 2007 beteiligten sich 5 Staaten am EWS II : Dänemark, Estland, Lettland, Litauen und die Slowakei. Alle Mitgliedstaaten der EU sind jedoch im „Erweiterten Rat der Europäischen Zentralbanken“ (-> Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)) vertreten und können im -> ECONFIN-Rat bei allen wirtschaftspolitischen Fragen mitwirken.

Donnerstag, 14. Januar 2010

3. Die Wirtschafts- und Währungsunion in der zweiten und dritten Stufe bis zur Ablösung der nationalen Währungen am 1.1.2002




Die zweite Stufe der EWWU begann am 1. 1. 1994 und diente als Vorbereitungsstufe vor allem dem Ziel die wirtschaftspolitische Konvergenz bis zum Beginn der Endstufe voranzutreiben. Hierzu mussten die Mitgliedstaaten Programme aufstellen. Der 1990 gebildete „ Rat der Zentralbank-Präsidenten“ wurde 1994 durch ein „Europäisches Währungsinstitut“ (EWI) mit Sitz in Frankfurt/M. ersetzt mit der Hauptaufgabe, die Endstufe der EWWU vorzubereiten. Daneben koordinierte es die Geldpolitik der Zentralbanken und hatte Überwachungsaufgeben in Bezug auf das Europäische Währungssystem und die Verwendung des ECU (-> EWS/EWS II (Europäisches Währungssystem)). Die Zuständigkeit für die Geld- und Währungspolitik verblieb in der Vorbereitungsstufe noch bei den nationalen Zentralbanken.
Die Entscheidung über den unwiderruflichen Eintritt in die Endstufe (dritte Stufe= der EWWU sollte ursprünglich frühestens 1996getroffen werden. Die Ende Juli 1993 nach heftigen Währungsturbulenzen vereinbarte befristete Erweiterung der Bandbreite auf 15% nach oben und unten um den festgesetzten Mittelwert bedeutete für die Realisierung der WWU einen gewaltigen Rückschritt, der das für spätestens 1998 beabsichtigte Inkrafttreten der dritten Stufe weiter hinausschob. Lediglich die Niederlande und Deutschland hatte für ihre gegenseitigen Verrechnungen an der vereinbarten Bandbreite von +/-2,25% festgehalten.
Die Beurteilung der Mitgliedstaaten erfolgte anhand festgelegter Konvergenzbedingungen mit folgenden Kriterien (Maastricht-Kriterien):
·         Die Preissteigerungsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der Inflationsrate der drei preisstabilsten Länder liegen.
·         Das Haushaltsdefizit (d.h. die Ausgaben sind höher als die Einnahmen) und damit die Neuverschuldungsquote (-> Öffentliche Verschuldung) darf in der Regel 3% vom - > Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten, die Staatsverschuldung (Staatsschuldquote) soll nicht höher sein als 60% des Bruttoinlandsprodukts.
·         Die Währung des jeweiligen Mitgliedstaates muss sich mindestens 2 Jahre lang spanungsfrei innerhalb der vereinbarten -> Bandbreite im Europäischen Währungssystems bewegt haben.
·         Der langfristige Zinssatz, der den Durchschnitt der langfristigen Zinssätze der drei preisstabilsten Länder des Euroraums um nicht mehr als 2 Prozentpunkte übersteigt. 1995 beschloss der Europäische Rat in Madrid nach Vorschlägen des EWI ein verbindliches Eintrittszenario und am 14./15. 12. 1996 wurde in Dublin der Starttermin für die dritte Stufe endgültig auf den 1. 1. 1999 festgelegt. Dort wurden auch zum ersten Mal die neuen europäischen Banknoten präsentiert. Mit der Entschließung vom 13. 12. 1997 in Luxemburg stellte der Europäische Rat noch einmal ausdrücklich klar, dass die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik – mit Ausnahme der Vereinbarungen zum -> Stabilitäts- und Wachstumspakt – weiterhin bei den Mitgliedstaaten verbleibt. Die Grundsätze der Wirtschaftspolitik werden dabei vom ECOFIN-Rat beschlossen und koordiniert. Anfang Mai 1998 entschied der Europäische Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments über den Kreis der Teilnehmerstaaten für die dritte Stufe (Endstufe) der EWWU. Zwar hatten nicht alle Staaten sämtliche Konvergenzbedingungen erfüllt, jedoch wurde der nach dem Maastricht- Vertrag mögliche Beurteilungsspielraum genutzt und positive Perspektiven für eine mittelfristige Zielerreichung des Kriterienkatalogs für alle Länder – mit Ausnahme Griechenlands – bejaht. Großbritannien, Schweden und Dänemark wollen allerdings erst später der EWWU beitreten und zunächst ihre eigene Währung behalten. Für die anderen 12 Staaten der EU löste der Euro zum
1. 1. 1999 (Griechenland ab 1. 1. 2001) – zunächst nur als Buchgeld im Verrechnungsverkehr, ab dem 1. 1. 2002 auch als Bargeld durch Ausgabe von Euro-Scheinen und Euro-Münzen – die nationalen Währungen ab. Auch die neuen Mitgliedstaaten, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, können den Euro einführen, sofern +sie dies wünschen und die Maastricht-Kriterien erfüllen (vgl. hierzu -> Europäische Union (EU) – Osterweiterung). So haben Slowenien zum 1. 1. 2007 sowie Zypern und Malta zum 1. 1. 2008 und die Slowakei zum 1. 1. 2009 den Euro eingeführt. Polen, Ungarn und Tschechien wollen 2010 oder 2011 betreten.

Die Wirtschaftsunion



Die Wirtschaftsunion ist das wichtige Gegenstück zur Währungsunion. Alle Mitgliedstaaten sind auf gleiche Grundregeln verpflichtet:

• Offene Märkte nach innen und außen mit freiem Wettbewerb,
• Sicherung der -> Preisstabilität
• Soziale Absicherung der -> Arbeitnehmer,
• Eine stabilitätsorientierte -> Finanzpolitik und Haushaltspolitik 
   (-> Haushalt der EU) sowie
• Eine vernünftige Arbeitsteilung zwischen EU, den Mitgliedstaaten und ihren Regionen.
• Es gilt der Grundsatz der -> Subsidiarität, d.h. die Mitgliedstaaten behalten
  die Zuständigkeit für Wirtschafts- und Finanzpolitik, koordinieren sie jedoch auf 
  Gemeinschaftsebene auf der Grundlage gemeinsamer „Grundzüge“.
• Mit einem besonderen abgestimmten Überwachungsverfahren wird die notwendige 
  wirtschaftliche „Konvergenz“ (= Annäherung) zwischen Mitgliedstaaten gegeben, die von 
  den vereinbarten Konvergenzbedingungnen abweichen.

Montag, 4. Januar 2010

Keynesianismus Teil II / II


2. Der K. hat die Form von systematisierter -> Fiskalpolitik bis hin zu -> Globalsteuerung und-> Politischer Planung in allen entwickelten -> Industriegesellschaften des Westens bis Anfang der 1970er Jahre eine große praktische Bedeutung gehabt, unabhängig davon, ob konservative, christdemokratische oder sozialdemokratische Parteien die Regierungsmehrheit stellten. Allerdings besitzen -> Sozialdemokratie und -> Gewerkschaften bis heute eine größere Sympathie für keynesianische Wirtschaftssteuerung, und ihnen nahestehende Wissenschaftler haben ihn zum Postkeynesianismus weiterentwickelt. Neue Stagflationstendenzen (Arbeitslosigkeit und -> Inflation), die nach Ansicht seiner Kritiker vom K. erzeugt wurden, sowie seine wirtschaftspolit. Konzentration auf gesamtwirtschaftl. Aggregate bei Vernachlässigung der sektoralen Strukturen haben ebenso zu seinem Niedergang beigetragen wie der polit. Sieg neoliberaler und neokonservativer Parteienbündnisse, die in der -> Staatsintervention das Problem und nicht die Lösung sehen (Präsident R. Reagan 1981 in den USA) und statt dessen den -> Monetarismus oder die Angebotspolitik favorisieren. Heute hat sich in der vergleichenden polit-ökon. Forschung die Tendenz durchgesetzt, die durch jeweilige nat. soziopolit. Bündnisse und institutionelle Konfigurationen bestimmten wirtschafts- und sozialpolit. zu analysieren, anstatt den Ggs. K. und Neoklassik (Monetarismus) zum Ausgangspunkt zu wählen.  

Buchempfehlung


Es ist eine kleines prägnantes kurz gefasstes Buch „Alles Geld verdampft“ heißt der Titel Finanzkrise in der Weltrisikogesellschaft von dem Verfasser Jakob Arnoldi. Ich fand das orientierend und auch in dieser gedrängten Darstellung. Vor allem beschäftigt sich der Autor damit, dass in dieser modernen Finanzwirtschaft eine ganz eigenartige Bewirtschaftung der Zukunft stattfindet, also eine erwartete Wertschöpfung  die eingespeist wird in das gegenwertige System und man sich in dieser Weise vollkommen neue Risiken einhandelt und er beschreibt das unter diesen  Gesichtspunkt, das die Zukunft die man bewirtschaftet hat als Gegenwart als Risiko dann eben jetzt in Erscheinung tritt und einiges zum Zusammenbruch bringt. Das Ganze ist in einer nüchtern, unmoralisch nicht belehrend wollenden Weise geschrieben es ist ein gutes Antidot gegenmanche Aufgeregtheiten.







Sonntag, 3. Januar 2010

Keynesianismus Teil I / II


                Auf Anfrag von Stefan habe ich hier einmal den Keynesianismus auf politische Basis zur Schau gestellt.


Keynesianismus, auf J. M. Keynes zurückgehende Richtung der Wirtschaftspolitik.
Mit seinem Hauptwerk „The general theory of employment, interest and money”
(1936) gelangt es Keynes, die spätestens seit der Weltwirtschaftskrise 1929/32 existierende lange und hohe -> Arbeitslosigkeit als systemimmanent zu erklären: Der Zustand eines makroökon. Gleichgewichts könne ebenso bei Unterbeschäftigung wie auch bei Vollbeschäftigung bestehen, womit das Theorem der herrschenden neoklassischen Ökonomie, -> Gleichgewicht und gesellschaftl. Optimum, verstanden als Verwirklichung der maximal möglichen Produktion, stimmten immer überein, widerlegt sei. Dieser Nachweis führte Keynes zur Formulierung seiner zentralen wirtschaftspolit. Empfehlung. Wenn das reale Volkseinkommen und damit das Beschäftigungsniveau wegen der zu geringen  priv. Nettoinvestitionen zu niedrig sind, wenn die Gewinnerwartungen durch Zins- und Geldmengenpolitik nicht optimistischer gestaltet werden können, bleibt nur ein Ausweg zur Wiederherstellung von Vollbeschäftigung: An die Stelle der priv. Unternehmen muss zeitweise und zur Wiederankurbelung der -> Staat als öff. Investor treten. Öff. Aufträge, die nicht aus laufenden Steuereinnahmen, sondern aus Kreditaufnahmen (-> Deficit spending und antizyklische Finanzpolitik) finanziert werden, müssen über ihren Multiplikatoreffekt die Vollbeschäftigung  zu verwirklichen  versuchen  helfen. Nach dem II. Weltkrieg wurde die von Keynes gewollte Entscheidung für eine gesellschaftstheoretische Fundierung der Wirtschaftswiss. Von ihren dominierenden Vertretern dann durch die sog. Neoklassische Synthese wieder verwässert. Die markroökon. Theorie soll das zur Sicherstellung von Vollbeschäftigung notwendige fiskalpolit. Wissen bereitstellen, während die Strukturen der einzelnen Märkte weiterhin anhand der – nun allerdings verfeinerten und um Wachstumstheorie erweitern – neo- klassischen Theoriekomlexes analysiert werden, den Keynes ja gerade hatte ablösen wollen (-> Neoklassik)

Vom Europäischen Währungssystem (EWS I) bis zum Vertrag von Maastricht 1978-1993


Das 1979 eingeführte Europäische Währungssystem (-> EWS I/ EWS II (Europäisches Währungssystem)) markierte den Beginn einer verbesserten wirtschafts- und währungspolitischen Zusammenarbeit. Allerdings waren auch hier Großbritannien (bis 1990= und die neuen Mitglieder Spanien (bis 1989), Portugal (bis 1990= und Griechenland nicht beteiligt.
Das Ziel einer echten Währungsgemeinschaft wurde im Binnenmarkt-Programm der EG von 1985 (-> Weißbuch der EU zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes) ausgeklammert. Erst bei der Sitzung des Europäischen Rats am 27./28.8.1988 in Hannover wurde die Frage einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erneut aufgegriffen. Eine Kommission erarbeitet bis zum Sommer 1989 eine Studie zur Errichtung einer Währungsunion (Delors-Bericht), der einen Dreistufenplan vorsah:

·     1. Stufe: Stärkere Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedsländer; volle Teilnahme aller Mitgliedsländer am EWS und völlige Freiheit des Kapitalverkehrs;

·     2. Stufe: Einrichtung eines Europäischen Zentralbankensystems; schrittweise Übertragung nationaler Befugnisse auf Gemeinschaftsebene; Verringerung der -> Bandbreite der Wechselkurse.

·     3. Stufe: Übergang zur festen Wechselkursen; Ablösung der nationalen Währungen durch eine Gemeinschaftswährung und Ende der nationalen Souveränität in der Währungspolitik.

Nach den Beschlüssen der Madrider Gipfelkonferenz trat die erste Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zum 1.7.1990 in Kraft. Die notwendige enge Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik erfolgte über den zuständigen Ministerrat für Wirtschafts- und Finanzfragen (-> ECOFIN-Tat), durch die Kommission der EU und über den Ausschluss der Präsidenten der Zentralbanken (Rat der Notenbank-Gouverneure). Außerdem wurde ein System der multilateralen Überwachung zahlreicher volkswirtschaftlicher Daten vereinbart. -> Jahreswirtschaftsbericht der EU.
Am 15.12.1990 wurde parallel zur Regierungskonferenz für eine Politische Union auch eine Regierungskonferenz zur Verwirklichung der EWWU gestartet mit dem Ziel, die zweite Stufe (ab 1.1.1994) und dritte Stufe vorzubereiten entsprechend den Leitlinien des Europäischen Rats beim Sondergipfel in Rom 1990.
Die Ergebnisse der beiden Regierungskonferenzen fanden im „Vertrag über die -> Europäische Union (EU)“ vom Maastricht im Dezember 1991 (Inkrafttreten 1.11.1993) ihren erfolgreichsten Abschluss. Es war nunmehr sichergestellt, dass die angestrebte Politische Union und die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion eng miteinander verzahnt sind. Die Vorschläge des Delors-Berichts wurden konkretisiert.

Samstag, 2. Januar 2010

1. Der Europäische Währungsverbund 1972-1979



1972 wurde mit dem Europäischen Währungsverbund (Währungsschlange) ein Instrument geschaffen, mit dem die angestrebten Ziele erreicht werden sollten. Bedingt durch die Ölkrise 1973, wirtschaftspolitische Schwierigkeiten einzelner Staaten der EU, unterschiedliche -> Inflation usw. verließen jedoch nacheinander Großbritannien, Irland, Italien und Frankreich die Währungsschlange.

Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)



Bereits bei der Gründung der -> EG (Europäische Gemeinschaft) im Jahre 1957 hatten sich die sechs vertragsschließenden Staaten verpflichtet, ihre -> Wirtschaftspolitik abzustimmen und dabei bestimmte gemeinsame Ziele zu verfolgen. Die Folgezeit war jedoch gezeichnet von nach wie vor ausgeprägtem nationalstaatlichen Denken. Erst 1971 wurde ein neuer Anlauf genommen (Werner Plan), um in der EG bis 1980 eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zu errichten. Geplant war eine enge Koordinierung wirtschaftspolitischer Entscheidungen, ein europäisches Notenbanksystem und eine gemeinsame europäische Währung.

Grußwort zum Jahreswechsel 2009/2010




Liebe Leserinnen und Leser, das Jahr 2009 gehört seit gestern der Vergangenheit an. Jahresrückblicke in den Medien lass die vergangenen zwölf Monate und ihre „Höhepunkte“ Revue passieren; mit der Verteidigung von Barack Obama, mit den Wahlen zum Europaparlament und zum Bundestag, der Abwrackprämie und der Neuen Grippe, dem Aus für Arcandor und Quelle, und vielen anderen Themen, die das Jahr und die Berichterstattung prägten. 2009 war kein Jubeljahr, obwohl wir allen Grund zum Feiern hatten: Schließlich konnten wir auf das 60-jährige Bestehen der Bundesrepublik und auf das 20 Jahre Mauerfall zurückblicken. Aber: Unser Land feiert Geburtstag in einer schwierigen Zeit, schon allein, weil die Folgen der Finanzkriese unserer Wirtschaft nachhaltig schwächen und bedrohen.

Viele Familien haben es zu spüren bekommen, durch Kurzarbeit, durch Einbußen bei Lohn und Gehalt oder aber durch Arbeitslosigkeit, sie blicken mit Sorge auf das neue Jahr 2010. Das gilt auch für die Kommunen und den Landkreis, die Finanzkrise bescherte ihnen ein finanzielles Desaster, das es in diesem Ausmaß bisher noch gegeben hat.

Ein „Weiter so“ scheint kaum möglich. Dies zeigt beispielhaft die Diskussion um die Schullandschaft. Demokratie lebt eben auch vom „Streit“, von Meinungsunterschieden, vom Ringen um die richtige Entscheidung.

Ich bin der festen Überzeugung, dass man gerade in schwierigen Zeiten den Blick auf das Machbare werfen muss. Kommunen und Landkreis müssen weiterhin ab der richtigen Stelle mit Augenmaß investieren, das Erreichte zu erhalten suchen und die Zukunftsthemen in den Mittelpunkt rücken.

Vielleicht ist der Jahreswechsel auch für Sie Anlass, sich Ihrer persönlichen Erfolge, der für Sie wertvollen Dinge und der positiven Aspekte Ihres Lebens bewusst zu werden. Lassen Sie uns optimistisch in das neue Jahr gehen, für das ich Ihnen  und Ihren Angehörigen Gesundheit, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen wünsche.





Teil III

• Die Abschaffung der -> Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren sowie aller sonstigen Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten;
• Eine gemeinsame -> Außenhandelspolitik;
• Ziel -> Europäischer Binnenmarkt, der durch Freizügigkeit und die Beseitigung von Hindernissen für den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist;
• Ein System, das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützt;
• Eine gemeinsame -> Agrarpolitik (->GAP) und Fischereipolitik;
• Eine gemeinsame -> Verkehrspolitik;
• Die Angleichung der innerstaatlichen Rechtvorschriften, soweit dies für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes erforderlich ist;
• Eine gemeinsame -> Sozialpolitik mit einem Europäischen Sozialfonds (-> Europäischer Sozialfonds);
• Eine gemeinsame -> Umweltpolitik;
• Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der -> Industrie in der Gemeinschaft;
• Die Förderung der Forschung und technologischen Entwicklung;
• Die Förderung der Errichtung des Ausbaus für -> Transeuropäischer Netze;
• Die Mitwirkung an der Förderung einer qualitativ anspruchsvollen Bildung und Ausbildung sowie an der Entfaltung des Kulturlebens in den Mitgliedstaaten;
• Die -> Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete;
• Maßnahmen in den Bereichen Energie, Verbraucherschutz, Katastrophenschutz und Fremdenverkehr.
Der Deutsche Bundestag hat das Vertragswerk zur Europäischen Union am 2.12.1992 ratifiziert. Dabei musste das Grundgesetz geändert werden. Ein neuer „Europa-Artikel“ (Artikel 23) wurde aufgenommen und die Europäische Union zum Staatsziel deklariert. Außerdem wurde die Mitspracherechte der Bundesländer an zukünftigen europäischen Gesetzen in die Verfassung aufgenommen und bedeutend erweitert. Der Bundesrat kann eine „Europa-Kammer“ bilden, deren Beschlüsse als die Beschlüsse des Bundesrates gelten (Artikel 52). Das kommunale Wahlrecht (Artikel 28) und die -> Europäische Zentralbank (EZU) (Artikel 88 EGV) wurde ins Grundgesetz aufgenommen.

Freitag, 1. Januar 2010

1. Der Vertrag von Maastricht Teil II





Das Ergebnis der beiden Konferenzen war der Vertrag von Maastricht, der a 7.2.1992 in einer feierlichen Zeremonie von den Außen- und Finanzministern der 12  EG ,- Staaten unterzeichnet wurde. Die -> Präambel des Vertrags macht deutlich, dass mit dem Vertrag die Europäische Union nicht vollendet ist: „Dieser Vertrag stellt eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas da.“ Insgesamt umfasst das Vertragswerk 33 Erklärungen und 17 Protokolle. Nach der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente ist es am 1.11.1993 in Kraft getreten (wegen des zunächst ablehnenden Ergebnisses in ersten dänischen Referendum, der Verzögerung der Ratifizierung in Großbritannien sowie wegen der Anrufung des deutschen Bundesverfassungsgerichts musste der ursprüngliche Inkrafttretungstermin vom 1.1.1993 verschoben werden). Die EG nennt sich seitdem EU (Europäische Union).

Die wesentlichsten Inhalte sind:

(1)    Die Europäische Union stellt das Dach dar mit eigenen institutionellen Rahmen für „drei Säulen“:
·         Die Europäische Gemeinschaft (EU),
·         Die neue „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)“ als Weiterentwicklung für die -> Europäische politische Zusammenarbeit (EPZ) und
·         Die „Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres“;

(2)    Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU);

(3)    Die Möglichkeit zur Vereinbarung einer gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik;

(4)    Die Schaffung einer europäischen „Unionsbürgerschaft“ mit aktivem und passivem Wahlrecht zu Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament am Wohnort für jeden EU-Bürger;

(5)    Erweiterung der Entscheidungsrechte des Europäischen Parlaments;

(6)    Verstärkung  der Aktivität auf dem Gebiet der Sozialpolitik (-> Sozialcharta der EU, -> Europäischer Beschäftigungspakt);

(7)    Erweiterung der in gemeinsamen Organen zu behandelnden Politikbereiche; neben der Währungs- und Verteidigungspolitik auch um einen neuen Teil allgemeine Bildung (europäische Dimension im Unterrichtswesen), zum Gesundheits- und Verbraucherschutz, Visa- und Einwanderungspolitik sowie zur Kriminalitätsbekämpfung;

(8)    Mit dem -> Subsidiaritätsprinzip, das nun aufgenommen wurde, wird neben den geregelten Zuständigkeiten eine allgemeine Kompetenzabgrenzung zwischen Mitgliedstaaten und EU vorgegeben;

(9)    Verstärkung der europäischen Entscheidungsebenen durch Gründung eines Regionalausschlusses, einer „Konferenz der Parlamente“ mit nationalen und europäischen Abgeordneten sowie einer Reihe neuer Ausschlüsse mit Vertretern der Regierungen der EU;

(10)Das Konzept der „abgestuften Integration“ wird zugelassen beim Übergang zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und im Bereich -> Umweltpolitik die Tätigkeit der EU umfasst seit Inkrafttreten des Vertragswerks:

Europäische Union (EU) Teil I

Ehemals -> EG (Europäische Gemeinschaft) – basiert auf den Vertragswerken -> Einheitliche Europäische Akte aus dem Jahr 1987 und dem vom Europäischen Rat bei seiner Tagung  vom 9. – 11.12.1991 in Maastricht verabredeten „Vertrag über die Europäische Union“ .
Bereits am 19.6.1983 hatten die Mitgliedstaaten in Stuttgart eine „Feierliche Deklaration zur Europäischen Union“ unterzeichnet und ihren Willen zur engeren Zusammenarbeit betont.
Beim Gipfeltreffen des Europäischen Rats in Rom am 15. 12. 1990 wurde eine Regierungskonferenz zur Europäischen Union eröffnet als Start der Arbeit von Regierungsbeauftragten, die am Ende zu Änderungen der -> Römische Verträge führte. Parallel dazu arbeitete eine Regierungskonferenz an der Verwirklichung der EWWU (->Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)). Das Europäische Parlament hatte bereits am 14.2.1984 einen eigenen Vertragsentwurf für eine politische Union beschlossen und diesen Mitte 1990 konkretisiert. Diese Vorschläge waren Bestandteil der Arbeitsunterlagen der Regierungskonferenz.