Mittwoch, 20. Januar 2010

EWS I/EWS II (Europäisches Währungssystem)

Das Europäische Währungssystem (EWS) wurde am 13.3.1979 durch eine Entschließung im Europäischen Rat vom 5.12.1978 als System fester, jedoch anpassungsfähiger Wechselkurse (-> Wechselkurs) eingeführt.
Das Ziel war die Schaffung einer Zone mit stabilen Währungen innerhalb der -> EG (Europäische Gemeinschaft) mit einem einheitlichen Währungsverbund. Es trat an die Stelle der seit 1972 praktizierten Europäischen Währungsschlange. Hauptelemente des EWS I waren:
- Die Europäische Währungseinheit (ECU) als Recheneinheit,
- ein Wechselkurs- und Interventionsmechanismus und
- ein umfassendes finanzielles Beistandssystem mit Kreditmechanismen.
Mit Inkrafttreten der 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (-> Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)) am 1.1.1999 wurde das EWS I für die teilnehmenden 11 Staaten durch die nun geltenden Regeln und der ECU durch den Euro ersetzt. -> Euro-Einführungsgesetze.
Für die 4 noch nicht beigetretenden Staaten Großbritannien, Schweden und Dänemark sowie für das zunächst noch wartende Griechenland („Pre-Ins“) wurde nach den Beschlüssen des Europäischen Rats am 13./14.12.1998 in Dublin mit dem EWS II ein Nachfolgesystem entwickelt. Es dient dem Ziel, allzu gro0e Schwankungen der Währungen dieser Länder zum Euro zu verhindern. Das EWS II gilt auch für die neuen Mitgliedstaaten, seit 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Diese können den Euro einführen, sofern sie die Maastricht-Kriterien erfüllen (vgl. hierzu -> Europäische Union (EU) – Osterweiterung). Die Teilnahme am EWS II ist nicht obligatorisch, jedoch Bedingung für einen Beitritt zur EWWU. 2007 beteiligten sich 5 Staaten am EWS II : Dänemark, Estland, Lettland, Litauen und die Slowakei. Alle Mitgliedstaaten der EU sind jedoch im „Erweiterten Rat der Europäischen Zentralbanken“ (-> Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)) vertreten und können im -> ECONFIN-Rat bei allen wirtschaftspolitischen Fragen mitwirken.

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