Donnerstag, 14. Januar 2010

3. Die Wirtschafts- und Währungsunion in der zweiten und dritten Stufe bis zur Ablösung der nationalen Währungen am 1.1.2002




Die zweite Stufe der EWWU begann am 1. 1. 1994 und diente als Vorbereitungsstufe vor allem dem Ziel die wirtschaftspolitische Konvergenz bis zum Beginn der Endstufe voranzutreiben. Hierzu mussten die Mitgliedstaaten Programme aufstellen. Der 1990 gebildete „ Rat der Zentralbank-Präsidenten“ wurde 1994 durch ein „Europäisches Währungsinstitut“ (EWI) mit Sitz in Frankfurt/M. ersetzt mit der Hauptaufgabe, die Endstufe der EWWU vorzubereiten. Daneben koordinierte es die Geldpolitik der Zentralbanken und hatte Überwachungsaufgeben in Bezug auf das Europäische Währungssystem und die Verwendung des ECU (-> EWS/EWS II (Europäisches Währungssystem)). Die Zuständigkeit für die Geld- und Währungspolitik verblieb in der Vorbereitungsstufe noch bei den nationalen Zentralbanken.
Die Entscheidung über den unwiderruflichen Eintritt in die Endstufe (dritte Stufe= der EWWU sollte ursprünglich frühestens 1996getroffen werden. Die Ende Juli 1993 nach heftigen Währungsturbulenzen vereinbarte befristete Erweiterung der Bandbreite auf 15% nach oben und unten um den festgesetzten Mittelwert bedeutete für die Realisierung der WWU einen gewaltigen Rückschritt, der das für spätestens 1998 beabsichtigte Inkrafttreten der dritten Stufe weiter hinausschob. Lediglich die Niederlande und Deutschland hatte für ihre gegenseitigen Verrechnungen an der vereinbarten Bandbreite von +/-2,25% festgehalten.
Die Beurteilung der Mitgliedstaaten erfolgte anhand festgelegter Konvergenzbedingungen mit folgenden Kriterien (Maastricht-Kriterien):
·         Die Preissteigerungsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der Inflationsrate der drei preisstabilsten Länder liegen.
·         Das Haushaltsdefizit (d.h. die Ausgaben sind höher als die Einnahmen) und damit die Neuverschuldungsquote (-> Öffentliche Verschuldung) darf in der Regel 3% vom - > Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten, die Staatsverschuldung (Staatsschuldquote) soll nicht höher sein als 60% des Bruttoinlandsprodukts.
·         Die Währung des jeweiligen Mitgliedstaates muss sich mindestens 2 Jahre lang spanungsfrei innerhalb der vereinbarten -> Bandbreite im Europäischen Währungssystems bewegt haben.
·         Der langfristige Zinssatz, der den Durchschnitt der langfristigen Zinssätze der drei preisstabilsten Länder des Euroraums um nicht mehr als 2 Prozentpunkte übersteigt. 1995 beschloss der Europäische Rat in Madrid nach Vorschlägen des EWI ein verbindliches Eintrittszenario und am 14./15. 12. 1996 wurde in Dublin der Starttermin für die dritte Stufe endgültig auf den 1. 1. 1999 festgelegt. Dort wurden auch zum ersten Mal die neuen europäischen Banknoten präsentiert. Mit der Entschließung vom 13. 12. 1997 in Luxemburg stellte der Europäische Rat noch einmal ausdrücklich klar, dass die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik – mit Ausnahme der Vereinbarungen zum -> Stabilitäts- und Wachstumspakt – weiterhin bei den Mitgliedstaaten verbleibt. Die Grundsätze der Wirtschaftspolitik werden dabei vom ECOFIN-Rat beschlossen und koordiniert. Anfang Mai 1998 entschied der Europäische Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments über den Kreis der Teilnehmerstaaten für die dritte Stufe (Endstufe) der EWWU. Zwar hatten nicht alle Staaten sämtliche Konvergenzbedingungen erfüllt, jedoch wurde der nach dem Maastricht- Vertrag mögliche Beurteilungsspielraum genutzt und positive Perspektiven für eine mittelfristige Zielerreichung des Kriterienkatalogs für alle Länder – mit Ausnahme Griechenlands – bejaht. Großbritannien, Schweden und Dänemark wollen allerdings erst später der EWWU beitreten und zunächst ihre eigene Währung behalten. Für die anderen 12 Staaten der EU löste der Euro zum
1. 1. 1999 (Griechenland ab 1. 1. 2001) – zunächst nur als Buchgeld im Verrechnungsverkehr, ab dem 1. 1. 2002 auch als Bargeld durch Ausgabe von Euro-Scheinen und Euro-Münzen – die nationalen Währungen ab. Auch die neuen Mitgliedstaaten, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, können den Euro einführen, sofern +sie dies wünschen und die Maastricht-Kriterien erfüllen (vgl. hierzu -> Europäische Union (EU) – Osterweiterung). So haben Slowenien zum 1. 1. 2007 sowie Zypern und Malta zum 1. 1. 2008 und die Slowakei zum 1. 1. 2009 den Euro eingeführt. Polen, Ungarn und Tschechien wollen 2010 oder 2011 betreten.

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