Donnerstag, 14. Januar 2010

Die Wirtschaftsunion



Die Wirtschaftsunion ist das wichtige Gegenstück zur Währungsunion. Alle Mitgliedstaaten sind auf gleiche Grundregeln verpflichtet:

• Offene Märkte nach innen und außen mit freiem Wettbewerb,
• Sicherung der -> Preisstabilität
• Soziale Absicherung der -> Arbeitnehmer,
• Eine stabilitätsorientierte -> Finanzpolitik und Haushaltspolitik 
   (-> Haushalt der EU) sowie
• Eine vernünftige Arbeitsteilung zwischen EU, den Mitgliedstaaten und ihren Regionen.
• Es gilt der Grundsatz der -> Subsidiarität, d.h. die Mitgliedstaaten behalten
  die Zuständigkeit für Wirtschafts- und Finanzpolitik, koordinieren sie jedoch auf 
  Gemeinschaftsebene auf der Grundlage gemeinsamer „Grundzüge“.
• Mit einem besonderen abgestimmten Überwachungsverfahren wird die notwendige 
  wirtschaftliche „Konvergenz“ (= Annäherung) zwischen Mitgliedstaaten gegeben, die von 
  den vereinbarten Konvergenzbedingungnen abweichen.

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