Die Wirtschaftsunion ist das wichtige Gegenstück zur Währungsunion. Alle Mitgliedstaaten sind auf gleiche Grundregeln verpflichtet:
• Offene Märkte nach innen und außen mit freiem Wettbewerb,
• Sicherung der -> Preisstabilität
• Soziale Absicherung der -> Arbeitnehmer,
• Eine stabilitätsorientierte -> Finanzpolitik und Haushaltspolitik
(-> Haushalt der EU) sowie
(-> Haushalt der EU) sowie
• Eine vernünftige Arbeitsteilung zwischen EU, den Mitgliedstaaten und ihren Regionen.
• Es gilt der Grundsatz der -> Subsidiarität, d.h. die Mitgliedstaaten behalten
die Zuständigkeit für Wirtschafts- und Finanzpolitik, koordinieren sie jedoch auf
Gemeinschaftsebene auf der Grundlage gemeinsamer „Grundzüge“.
die Zuständigkeit für Wirtschafts- und Finanzpolitik, koordinieren sie jedoch auf
Gemeinschaftsebene auf der Grundlage gemeinsamer „Grundzüge“.
• Mit einem besonderen abgestimmten Überwachungsverfahren wird die notwendige
wirtschaftliche „Konvergenz“ (= Annäherung) zwischen Mitgliedstaaten gegeben, die von
den vereinbarten Konvergenzbedingungnen abweichen.
wirtschaftliche „Konvergenz“ (= Annäherung) zwischen Mitgliedstaaten gegeben, die von
den vereinbarten Konvergenzbedingungnen abweichen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen