Mittwoch, 30. Dezember 2009

Wachstumsbeschleunigungsgesetz passiert Bundesrat



Schwarz-gelbe Mehrheit setzt sich durch
Die Bundesregierung will in den kommenden Jahren per Gesetz das Wachstum in Deutschland anregen. Finanzielle Entlastungen sind vor allem für Familien, Unternehmen, Erben und Hotelbetriebe vorgesehen. Da so das Steueraufkommen erheblich gemindert wird, hatten einige Länder Bedenken vorgetragen. Der Bund kam ihnen entgegen und versprach, sich künftig stärker an den Bildungsausgaben zu beteiligen. Als Folge stimmte der Bundesrat mehrheitlich für das Gesetz. Berlin behält sich allerdings eine Klage vor.

Die letzte Sitzung des Bundesrates im Jahr 2009.  
Schleswig-Holsteins Regierungschefs Peter Harry Carstensen und sein sächsischer Amtskollege Stanislaw Tillich (beide CDU) gaben schon vor der Bundesratssitzung bekannt, dass ihre Länder dem Steuerpaket der Bundesregierung zustimmen werden. Damit war die schwarz-gelbe Mehrheit gesichert. Zuvor war tagelang verhandelt und gefeilscht worden. Die Länder beklagten sich, nicht zuletzt angesichts der vereinbarten Schuldenbremse könnten sie die Steuerausfälle nicht verkraften. Um die Zustimmung zu erreichen, versprach der Bund, sich mit bis zu 40 Prozent an Bildungsausgaben der Länder zu beteiligen. "Ich glaube, das ist ein guter Tag auch für Deutschland. Das Kämpfen und der Widerstand hat sich gelohnt", sagte Carstensen dazu. Der Bund sei den Ländern sehr entgegengekommen. Deswegen habe sein Land auch zugestimmt.
Die SPD-geführten Länder waren mit dem Kompensationsgeschäft nicht einverstanden. Die Länderhaushalte würden so nicht entlastet. Vielmehr sei zu erwarten, dass im Jahr 2011 riesige Haushaltslöcher auftreten dürften. Der rheinland- pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sprach von einem Einknicken der kritischen Unionsländer. Es sei schon mancher als Tiger gesprungen und Bettvorleger gelandet. Der Berliner Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) hat angeregt, das Bundesverfassungsgericht wegen der Folgen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes anzurufen. Die Richter sollten bei weiteren Steuererleichterungen des Bundes prüfen, ob es zulässig sei, einerseits den Ländern eine Schuldenbremse aufzuerlegen, ihnen andererseits die Einhaltung derselben unmöglich zu machen. Berlin stimmte gegen das Gesetz, da Steuersenkungen angesichts der Kosten der Krise unverantwortlich seien.


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